Vorbemerkungen
Die Schule ist ein Lebensraum, in dem die verschiedensten Menschen aufeinander treffen. Konflikte und Beschwerden gehören zu jedem Schulalltag dazu. Wir sehen Konflikte und deren Lösung als einen wichtigen und auch notwendigen Schritt zur Persönlichkeitsentwicklung. Kritik kann eine Chance zur positiven Veränderung sein. Entscheidend hierfür ist ein sachlicher und konstruktiver Umgang mit den Beschwerden. Alle Beteiligten sollten offen, fair, sachlich und höflich miteinander umgehen.
Wir nehmen Beschwerden ernst und gehen Problemen auf den Grund. Beschwerden eröffnen Chancen der Zusammenarbeit. Dabei sollten nicht immer sofort Lösungen erwartet werden; ggf. wird ein Bearbeitungszeitraum festgelegt (siehe Beschwerdeprotokoll)
1. Grundsätzliches
- Wir begegnen Beschwerden aufgeschlossen, mit Interesse, Freundlichkeit und Verständnis und schaffen somit die Voraussetzung für eine sachliche Auseinandersetzung mit der Beschwerde
- Alle Anliegen sollen möglichst zeitnah bearbeitet werden
- Konflikte werden dort bearbeitet, wo sie auftreten. Erst wenn auf dieser Ebene keine Lösung gefunden wird, soll eine höhere Ebene eingeschaltet werden.
- Es ist erforderlich, sich für das Anhören und das Bearbeiten einer Beschwerde genügend Zeit zu nehmen. „Tür und Angel –Gespräche“ sind kontraproduktiv. Nach Darstellung des Sachverhaltes sollte ein Termin vereinbart werden.
- Beschwerden von Erziehungsberechtigten über Schülerinnen/Schüler der eigenen Klasse oder fremder Klassen sind ausschließlich an die Klassenlehrerinnen/Klassenlehrer der betroffenen Schülerinnen/Schüler zu richten.
- Erziehungsberechtigte haben gegenüber Schülerinnen und Schülern keinerlei Beschwerde- und Weisungsbefugnis.
- Wir bearbeiten keine Beschwerden von Erziehungsberechtigten über andere Erziehungsberechtigte, es sei denn, dass das angesprochene Problem das Unterrichtsgeschehen oder den Schulalltag unmittelbar beeinträchtigt.
- Wird der Schulleitung oder der Landesschulbehörde eine Beschwerde direkt mitgeteilt, so werden diese auf das an der Schule gültige Verfahren zur Beschwerderegelung verwiesen. Bei Verfahrensfragen bietet die Schulleitung Unterstützung an.
2. Bescherdewege
Grundsätzlich gilt: Bei Beschwerden oder Konflikten wird zunächst das Gespräch mit dem Konfliktpartner gesucht. Bei Erfolglosigkeit gelten die im Folgenden aufgezeigten Wege:
Konfliktpartner | 1. Instanz | 2. Instanz | 3. Instanz |
---|---|---|---|
Schüler -> Mitschüler | Pause: Pausenaufsicht Unterricht: Klassensprecher/Klassenrat | KL/FL | SL |
Schüler -> Lehrkraft | Betroffene Lehrkraft mit EZB | ||
Erziehungsberechtigte -> Lehrkraft | Bei Konflikten mit FL: KL Bei Konflikten mit KL: KLEV | SEV/SL | |
Erziehungsberechtigte -> Päd. Mitarbeiter | Betroffene(r) PM | KL oder KLEV | SEV/SL |
Erziehungsberechtigte -> Schulleitung | KLEV | SEV | |
Lehrer -> Schüler | Bei Konflikten des FL: KL/EZB Bei Konflikten KL: EZB | SL |
* jeweils unter Einbeziehung der Teilnehmer der vorherigen Instanz
Erklärungen der Abkürzungen: | |
---|---|
KL: Klassenlehrer(in) | EZB: Erziehungsberechtige(r) |
FL: Fachlehrer | KGT: Koordinator(in) Ganztag |
PM: Pädagogische(r) Mitarbeiter(in) | SEV: Schulelternratsvorsitzende(r) |
SL: Schulleitung (Frau Ciftci, Frau Oest) | KLEV: Klassenelternratsvorsitzernde(r) |
Wenn alle oben aufgezeigten Wege ausgeschöpft sind, verbleibt als letzte Instanz die Landesschulbehörde Hannover.
3. Intervention
Handelt es sich bei dem Beschwerdegrund um ein Problem großer Tragweite (z.B. schwerwiegende Dienstpflichtverletzung, Gewalt, sexueller Übergriff) greift die Schulleitung unmittelbar ein und sorgt unter Einbeziehung der beteiligten Parteien für Aufklärung des Sachverhalts und Einbeziehung geeigneter Maßnahmen.
Die Landesschulbehörde wird unverzüglich informiert.
4. Ausschluss
Dieses Konzept bezieht sich nicht auf strafrechtlich relevante Konflikte wie z.B. Körperverletzung, Diebstahl, unerlaubter Waffenbesitz. In diesen Fällen sind der Schule Rechtswege vorgeschrieben, das Vorgehen ist durch entsprechende Erlasse geregelt.
5. Dokumentation der Beschwerden
Um die Transparenz im Umgang mit Beschwerden zu sichern, werden diese schriftlich festgehalten (Beschwerdeprotokoll, s. Anlage) und im Beschwerdeordner bzw. in der Schülerakte abgelegt.
Stand: Mai 2018
Dieses Konzept wurde von der Rektorin Frau Çiftçi entwickelt, in der Schulelternratssitzung vom 15.05.2018 besprochen und in der Gesamtkonferenz am 29.05.2018 einstimmig verabschiedet.