Um das Verfahren angesichts der Kürze der Zeit zu vereinfachen, entfällt hier ausnahmsweise die Antragspflicht. Die Eltern zeigen der Klassenlehrkraft gegenüber lediglich an, wenn sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen und geben an, ab wann die Schülerin bzw. der Schüler ins Distanzlernen wechselt. Frühester Termin wäre der 14.12.2020, ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich, da aus infektiologischer Sicht nicht sinnvoll. Die Befreiung des Präsenzunterrichts ist nicht mit einem Aussetzen der Schulpflicht gleichzusetzen. Das Lernen zu Hause gilt auch für diese besondere Woche.