Das heißt, dass die Teilnahme an Elternabenden, Elternsprechtagen und ähnlichen Veranstaltungen sowie die Mitwirkung in schulischen Gremien in Präsenz einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis sowie zusätzlich einen negativen PCR-Test (48 Stunden gültig) oder einen PoC-Antigentest (24 Stunden gültig) voraussetzt.