Hannover Linden-Nord

Zutritt zum Schulgebäude (3G-Regel)

Aufgrund der Pandemie gelten in der Schule die Vorgaben des niedersächsischen Rahmen-Hygieneplans Corona Schule. |

Für alle Personen besteht bei Betreten des Schulgebäudes die Pflicht, eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Des Weiteren gilt die 3G-Regel. Das bedeutet, Sie benötigen einen PCR-Test (48 Stunden gültig) oder einen PoC-Antigen-Test (24 Stunden gültig) oder einen Impfnachweis (gemäß 2 Nr. 3 SchAusnahmV) oder einen Genesenennachweis (gemäß § 2 Nr. 5 SchAufnahmV), um die Schule betreten zu dürfen.

Bitte denken Sie bei der Einschulung auch daran, dass dies für alle Gäste der Feier gilt.

Für unsere Schüler*innen besteht grundsätzlich die Testpflicht mit dem Schnelltest, den Sie von der Schule bekommen.